CCE Ziviltechniker GmbH (W): Ziviltechniker FAQ "W"

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W

Ziviltechniker

FAQ "W"
Wiederverleihungsverfahren

Wiederverleihungsverfahren werden durchgeführt, um Benützungsrechte wiederzuerlangen die aufgrund verschiedener Ursachen erlöscht sein könnten. Dies können der Wegfall oder die Zerstörung der Anlage bzw. wesentlicher Teile, die nicht fristgerechte Inangriffnahme oder Fertigstellung oder einfach das Ablaufen der gewährten Benützungsfrist sein. Unbefristete Benützungsrechte werden heutzutage kaum mehr erteilt.

CCE ist unter anderem im Bereich der Wasserkraft tätig und plant Kleinkraftwerke. Dabei übernimmt die CCE Ziviltechniker GmbH sämtliche interdisziplinäre Beratungs- und Ingenieurarbeiten wie auch die Begleitung von Wiederverleihungsverfahren gemäß § 21 Abs.3  des Wasserrechtsgesetzes.

Quelle: BRUGGER, A. (2015): Wiederverleihung von Wasserrechten aus rechtlicher Sicht. O. Verl., Innsbruck.

Windkraft

Winde tragen große Mengen an mechanischer Energie in sich und entstehen durch Temperaturunterschiede. Diese Windenergie kann durch verschiedene Methoden genutzt werden. Eine weitverbreitete Möglichkeit ist die Errichtung von Windparks. Windturbinen übertragen die aufgenommene Energie auf rotierende Achsen, wodurch ein Generator zur Erzeugung von elektrischer Energie angetrieben wird. Heutzutage dominieren Windkraftanlagen mit dreiflügeligen Rotoren mit Durchmessern von bis zu 100 m, die sowohl an Land, als auch zunehmend im Meer erbaut werden, um die Beeinflussung des Landschaftsbildes zu verringern.

Türme von Windkraftanlagen sind hohen Belastungen ausgesetzt, die unter allen Betriebsbedingungen sicher aufgenommen werden müssen. CCE übernimmt die Konstruktion und Berechnung der Tragkonstruktion von Windkraftanlagen sowie die Vermessung und Planung der Infrastruktur, wie Zufahrtsstraßen oder Ableitungen.

Quelle: PASCHOTTA, R. (2017): RP-Energie-Lexikon, Windenergieanlagen. Stand: 31.07.2017.