CCE Ziviltechniker GmbH (M): Ziviltechniker FAQ "M"

Druckheader

CCE Ziviltechniker GmbH: Logo

CCE Ziviltechniker GmbHParadeisergasse 12/2
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: +43 463 57404
Telefax: +43 463 57404 99
E-Mail: officeno@spamcce.co.at
Internet: www.cce.co.at

Zweigniederlassung GrazDietrichsteinplatz 15

8010 Graz

Telefon: +43 316 243811

Zweigniederlassung WolfsbergSchießstattgasse 6
9400 Wolfsberg

Telefon: +43 4352 30586

Druckvorschau

Maximieren Minimieren_

Die Vorschauseiten können vom Druck aufgrund individueller Terminaleinstellungen leicht abweichen.

Seite drucken

CCE Ziviltechniker GmbH: Inhalt, Navigation

M

Ziviltechniker

FAQ "M"
Machbarkeitsstudie

In einer Machbarkeitsstudie, früher auch Projektstudie genannt, wird die Durchführbarkeit eines Projektes untersucht. Im Zuge der Studie werden Lösungsansätze analysiert, Risiken identifiziert und Erfolgsaussichten abgeschätzt. Es wird ermittelt in welchem Umfang, mit welchem Mitteleinsatz und mit welchem Zeitaufwand ein Projekt umgesetzt werden kann. Das Ziel ist es Entscheidungsmöglichkeiten mit dokumentierten Chancen und Gefahren zu erhalten. Machbarkeitsstudien werden von der CCE Ziviltechniker GmbH durchgeführt, um Fehlinvestitionen zu vermeiden, den optimalen Lösungsweg zu finden und Risiken auszumachen. 

Quelle: ANGERMEIER, G. (2009): Machbarkeitsstudie. Stand: 210.07.2017.

Massenermittlung

Die Massenermittlung dient dazu sämtliche Mengen der verwendeten Materialien, Werkstoffe bzw. alle Einzelleistungen, welche während eines Bauvorhabens eingebracht werden, in den geeigneten Einheiten (Quadratmeter, Kubikmeter, Stück etc.) zu erfassen. Werden die Massen mit den jeweiligen Einheitspreisen multipliziert, erhält man schlussendlich den Gesamtpreis der Leistungen. Sowohl das Leistungsverzeichnis als auch die Abrechnung basieren auf den erhobenen Massen eines Projektes. Die Massenermittlung kann händisch, oder durch spezielle Softwareprogramme durchgeführt werden.

Quelle: MEDIENTEAM VERLAG GMBH & CO. KG (n.b.): Baulexikon, Massenberechnung. Stand: 16.08.2017.

Mülldeponie

Deponien fungieren als langfristige Lagerplätze für Abfälle. Sie werden errichtet, um die Auswirkungen der Abfälle auf die Umwelt durch technische und bauliche Maßnahmen möglichst gering zu halten.

In Österreich werden vier verschiedene Deponieklassen unterschieden:
Bodenaushubdeponie: In einer Bodenaushubdeponie darf ausschließlich nicht kontaminiertes Bodenaushubmaterial bzw. nicht kontaminierte Bodenbestandteile gelagert werden.
Inertabfalldeponie: Unter Inertabfällen versteht man Materialien, die sich weder auflösen, brennen oder in anderer Weise chemisch oder physisch reagieren. In Inertabfalldeponien ist die Ablagerung dieser sowie von nicht kontaminierten Bodenaushubmaterial und Bodenbestandteilen erlaubt. Nicht zulässig ist die Lagerung von Asbestabfällen und verfestigten, stabilisierten oder immobilisierten Abfällen.
Deponie für nicht gefährliche Abfälle: In Österreich werden drei Unterklassen von Deponien unterschieden:
Baurestmassendeponie: Unter Baurestmassen versteht man das bei Bau- und Abbrucharbeiten angefallene Material. Baustellenabfälle zählen nicht dazu.
Reststoffdeponie: In Reststoffdeponien ist die Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen wie Aushubmaterial, Gleisschotter, Asbestabfällen, Rückständen aus thermischen Prozessen, teerhaltigen Straßenaufbruch sowie LD-Schlacke, Elektroofenschlacke und schlackehaltigen Schüttmaterial erlaubt.
Massenabfalldeponie: Für Massenabfalldeponien gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen, wie für Reststoffdeponien. Die Unterscheidung basiert auf den unterschiedlichen Grenzwerten von anorganischen Stoffen in den Abfällen.
Deponie für gefährliche Abfälle: Deponien für gefährliche Abfälle dürfen in Österreich nur als Untertagedeponien geführt werden. Dies bedeutet, dass die Abfallstoffe in mehreren hundert Metern tief unter der Erdoberfläche gelagert werden. Meist werden stillgelegte Salzbergwerke dafür genutzt. Bei Untertagedeponien geht es darum, die gefährlichen und schädlichen Stoffe, soweit dies möglich ist, von der Umwelt fernzuhalten. Die Zuordnung gefährlicher Abfälle ist den Anhängen der Deponieverordnung 2008 zu entnehmen.

Quelle: VERORDNUNG DES BUNDESMINISTERS FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT ÜBER DEPONIEN (Deponieverordnung 2008 – DVO 2008) StF: BGBl. II Nr. 39/2008

Müllverbrennung

Müll wird in thermischen Abfallbehandlungsanlagen verbrannt, um das Volumen von brennbaren Abfällen zu reduzieren. Außerdem wird bei der Verbrennung Energie erzeugt, welche anschließend in das Fernwärmenetz eingespeist und zum Heizen genutzt wird. In modernen Anlagen werden die durch Verbrennung entstehenden Abgase gefiltert, wodurch eine größere Belastung der Umwelt vermieden wird. Weltweit gibt es sehr große Unterschiede im Bereich der Müllverbrennung. Während in anderen Ländern auch unbehandelter Abfall deponiert werden darf, ist dies in Österreich verboten. Aufgrund neuer Technologien und zahlreicher Vorteile ist die Müllverbrennung in Österreich eine wichtige und oft verwendete Art mit Abfall umzugehen.

Quelle: WIEN ENERGIE GMBH (2017): Müllverbrennungsanlagen. Stand: 21.08.2017.

Mischwasserkanal

Ein Mischwasserkanal transportiert alle Arten von Abwässern in nur einem Kanal gemeinsam zur Kläranlage. Im Gegensatz dazu werden in Trennwasserkanälen die verschiedenen Abwässer gesondert transportiert. Mischwasserkanalisationen haben den Vorteil, dass in dem zu entwässernden Gebiet nur ein Ableitungssystem installiert werden muss und dadurch Kosten und Platz gespart werden können. Wird dieses System angewendet, müssen jedoch die betroffenen Kläranlagen größer bemessen werden, als vergleichbare Anlagen, die von Trennwasserkanälen gespeist werden. Der Grund liegt darin, dass zusätzlich zum Schmutzwasser auch sauberes Niederschlagswasser eingeleitet wird und den Reinigungsprozess durchläuft.
Die erfahrenen MitarbeiterInnen der CCE Ziviltechniker GmbH können bereits auf viele erfolgreiche Referenzprojekte im Bereich der Abwasserentsorgung verweisen und finden für jede anfallende Problemstellung eine geeignete Lösung.

Quelle: HOFBAUER, M. (n.b.): Private Hauskanäle. Amt der Oö. Landesregierung – Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft – Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft, Linz.